Kinderschutzkonzept Verein Na.nu
ZVR-Zahl: 827380664
© Mag. Karin Haider , Obfrau Verein Na.nu, 2025
Hainburger Str. 48/10 , 1030 Wien , Österreich
Tel.: 0650/9177377
Email: office@nanu4u.at
Web: www.nanu4u.at
Der Schwerpunkt liegt auf der pädagogischen Arbeit mit verschiedenen Ziel- und Altersgruppen, wie Kindern und Jugendlichen.
Zu unseren Hauptaktivitäten zählt die Durchführung von Bildungsveranstaltungen, wie Workshops oder Seminaren.
Weiter bieten wir Clownbesuche in Altersheimen (Häuser zum Leben) an.
Definition von Kindesmissbrauch:
Als Kinder verstehen wir entsprechend der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Selbstverständlich verpflichten wir uns auch zum Missbrauchsschutz von Jugendlichen über 18 Jahren, mit denen wir im Rahmen unserer Organisation zusammenarbeiten.
Kindesmissbrauch ist eine besonders schwere Form der Verletzung des Wohls von Kindern und Jugendlichen. Dieser liegt vor, wenn eine Person einem Kind vorsätzlich Schaden zufügt, oder es unterlässt, Schaden von dem Kind abzuwenden. Missbrauch erfolgt sowohl im öffentlichen als auch im familiären und privaten Umfeld. Täter*innen können den Kindern bekannte Personen oder in selteneren Fällen fremde Personen sein. Missbrauch kann von einem oder mehreren Erwachsenen oder durch ein Kind oder mehrere Kinder ausgehen. Wir unterscheiden folgende Formen des Missbrauchs:
1.) Körperlicher Missbrauch: umfasst alle Handlungen, mit denen Kindern körperlicher Schaden zugefügt wird.
2.) Emotionaler Missbrauch: besteht etwa darin, Kindern und Jugendlichen zu vermitteln, sie seien wertlos oder nur dann wertvoll, wenn sie den Ansprüchen und Erwartungen von anderen Personen entsprechen. Diese Haltung, genauso wie das Schikanieren oder Mobben von Kindern und Jugendlichen, kann diese ängstigen und ihre Entwicklung hemmen.
3.) Sexueller Missbrauch: liegt vor, wenn Kinder gezwungen oder sie dazu verführt werden, an sexuellen Handlungen einschließlich Prostitution teilzunehmen. Dazu gehören körperliche und nicht-körperliche Handlungen, etwa das Ansehen von pornografischem Material, das Zusehen bei sexuellen Handlungen oder die Ermutigung zu sexuell unangemessenen Verhalten. Auch die Verletzung der Privatsphäre von Kindern und Jugendlichen kann eine Form von Missbrauch darstellen.
4.) Vernachlässigung: wird verstanden als andauernde oder wiederholte Unterlassung von fürsorglichem Handeln, welches für das psychische oder physische Wohl von Kindern und Jugendlichen notwendig ist. Dieses Handeln kann durch die im Moment zur Verfügung stehenden Ressourcen begrenzt sein. Vernachlässigung kann zu schwerwiegenden Beeinträchtigung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen führen oder deren weitere Entwicklung beeinträchtigen.
Interne und externe Strukturen zum Kinderschutz bei Na.nu:
.) Alle Mitarbeiter*innen (inklusive Honorarkräfte und Volontär*innen) vom Verein Na.nu verfügen über ein adäquates Grundwissen über das Thema Kinderschutz.
.) Allen Mitarbeiter*innen vom Verein Na.nu wird bei ihrer Einstellung dieses Kinderschutzkonzept vorgelegt und ebenso wie der Dienstvertrag unterschrieben.
Mit ihrer Unterschrift verpflichten sich alle Mitarbeiter*innen zu den im Kinderschutzkonzept dargelegten Verhaltensweisen.
.) Alle Mitarbeiter*innen vom Verein Na.nu legen nach Maßgabe der Vereinsleitung bzw. des/r Kinderschutzbeauftragten bzw. der entsprechenden rechtlichen Vorgaben ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor.
.) Alle Mitarbeiter*innen bilden sich regelmäßig zum Thema Kinderschutz fort und arbeiten an der Erweiterung bzw. Veränderung dieses Kinderschutzkonzepts, wenn dies nach Maßgabe ihrer praktischen Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen notwendig erscheint.
.) Tritt der Verein Na.nu als Auftraggeber für andere Organisationen oder Privatpersonen auf, wird auf das Bestehen und die Verbindlichkeit der Einhaltung dieser Kinderschutzlinien bei der Umsetzung etwaiger Aufträge hingewiesen.
.) Beim Verein Na.nu gibt es eine/n Kinderschutzbeauftragten, der/die regelmäßig Fortbildungen zu diesem Thema besucht und sein/ihr Wissen an die anderen Mitarbeiter*innen von Na.nu weitergibt.
Verhaltensregeln zum Schutz von Kindern und Jugendlichen:
Na.nu verpflichtet sich und alle mit uns zusammenarbeitenden Organisationen,
.) Kinder und Jugendliche mit Respekt zu behandeln und jede Form von Diskriminierung in Handeln oder Sprache zu vermeiden;
.) Kinder nicht zu schlagen, körperlich zu schädigen oder zu misshandeln;
.) sexuelle Handlungen oder Verhaltensweisen, einschließlich eines sexuell anzüglichen Sprachgebrauchs, zu unterlassen;
.) Verhalten zu vermeiden, welches Kinder und Jugendliche demütigt, erniedrigt oder sie anderweitig psychisch schädigt;
.) Beziehungen zu Kindern und Jugendlichen zu entwickeln, die Ausbeutung oder Missbrauch begünstigen;
.) auf die Einhaltung der Privatsphäre zu achten, insbesondere in Bereichen wie Toiletten. Hilfe bei Aktivitäten wie An- und Ausziehen sind zu unterlassen.
.) die Vertraulichkeit persönlicher Informationen von Kindern und Jugendlichen zu wahren, insbesondere wenn es sich um Informationen zu individuellen gesellschaftspolitischen Werten der Kinder und Jugendlichen handelt.
.) Beim Fotografieren oder Filmen von Kindern und Jugendlichen ist neben der Einhaltung der Regeln der Europäischen Datenschutzgrundverordnung jedenfalls die Zustimmung der Kinder und Jugendlichen bzw. von deren Erziehungsberechtigten einzuholen. Weiters sind Kinder und Jugendlichen auf etwaigen Fotos oder Filmaufnahmen auf würdige und respektvolle Weise abzubilden. Dazu gehört auch eine angemessene Bekleidung, die nicht als sexuell anzüglich angesehen werden kann.
Vorgehensweise in Verdachtsfällen:
Jedem Verdachtsfall von Missbrauch wird konsequent nachgegangen und der Opferschutz steht bei allen Aktivitäten im Mittelpunkt. Bei ausnahmslos allen Verdachtsfällen werden Maßnahmen ergriffen. Art und Umfang der Maßnahmen hängen dabei von der vermuteten Schwere des Verdachtsfalls ab.
Folgende Verfahren werden bei Verdachtsfällen angewendet.
.) Alle Mitarbeiter*innen (inklusive Honorarkräfte und Volontär*innen), die einem Verdachtsfall nachgehen, sind angehalten dies ruhig und sachlich zu tun.
.) Der bestehende Verdacht wird dokumentiert und umgehend der Vereinsleitung oder dem/r Kinderschutzbeauftragten von Na.nu, sowie allen relevanten kooperierenden Einrichtungen zur Kenntnis gebracht. Verdächtige Personen und mutmaßliche Opfer werden nie direkt vom Na.nu-Mitarbeiter/innen angesprochen.
.) Die Na.nu-Vereinsleitung und/oder die Leitungen bzw. Kinderschutzbeauftragten der kooperierenden Organisationen gehen dem gemeldeten Verdachtsfall konsequent nach.
.) Begründete Verdachtsfälle werden den zuständigen Kinderschutzbehörden oder der örtlichen Polizei gemeldet.
.) Solange ein Verdachtsfall noch nicht hinreichend belegt bzw. begründet ist, wird gegenüber der Öffentlichkeit bzw. anderen Projektpartner*innen Diskretion bewahrt.
.) Die Na.nu-Vereinsleitung oder der/die Na.nu-Kinderschutzbeauftragte behält sich vor in begründeten Verdachtsfällen den Vereinsvorstand in Kenntnis zu setzen.
.) Die Na.nu-Vereinsleitung oder der/die Na.nu-Kinderschutzbeauftragte trägt dafür Sorge, dass möglichen Opfern entsprechende Schutzmaßnahmen und eventuell psychologische Betreuung zukommt.
.) Der Na.nu-Vereinsvorstand prüft in begründeten Verdachtsfällen, welche rechtlichen Schritte gegen Mitarbeiter*innen, Honorarkräfte oder Volontär*innen eingeleitet werden können. Der Vorstand weiß über entsprechende rechtliche Möglichkeiten Bescheid und schöpft diese bei Bedarf aus.
.) Na.nu behält sich vor, Kooperationen oder Zahlungen an Projektpartner*innen auszusetzen, wenn diese den oben genannten Prinzipien und Verhaltensregeln nicht entsprechen.
Kinderschutzbeauftragte des Vereins Na.nu:
Karin Wöhrer, MBA
Certified Management Consultant
Zertifizierte Erwachsenenbildnerin
Agentur Wöhrer
Böckhgasse 9|6|22
1120 Wien
+43 664 794 66 26
www.agentur-woehrer.at